Das Robert Koch-Institut hat 2025 die „Empfehlung zur Infektionsprävention beim Tätowieren und Piercen" aktualisiert – zum ersten Mal seit mehreren Jahren. Die Änderungen sind keine Revolution, aber sie sind konkret und für Studios praxisrelevant. Wer nicht Bescheid weiß, riskiert bei der nächsten Kontrolle durch das Gesundheitsamt ernsthafte Konsequenzen.
Was das RKI 2025 neu empfiehlt
Die Kernempfehlungen des RKI zu Sterilisation und Einmalverwendung waren schon vorher klar – Nadeln und Hülsen dürfen grundsätzlich nur einmal verwendet werden. Was 2025 konkret verschärft wurde:
- Verstärkte Dokumentationspflicht: Studios müssen nun nachweisbar dokumentieren, welche Materialien (Charge, Hersteller, Verfallsdatum) bei welchem Kunden verwendet wurden. Eine einfache Aufzeichnung reicht – aber sie muss vorhanden und auf Anfrage vorzeigbar sein.
- Neue Desinfektionsprotokolle: Die Empfehlungen für Flächendesinfektionsmittel wurden aktualisiert. Mittel müssen nachweislich gegen behüllte und unbehüllte Viren wirksam sein (VAH-gelistet). Die bisherige reine Bakterizidie reicht nicht mehr als alleiniger Nachweis.
- Schärfere Kontrollen bei Patronen und Einmalmaterial: Die Verwendung von "refillbaren" Patronen oder nicht-zertifiziertem Einwegmaterial wird als erhöhtes Risiko eingestuft. Behörden wurden darauf sensibilisiert, bei Kontrollen gezielt nachzufragen.
- Hautdesinfektionsmittel vor der Tätowierung: Explizite Empfehlung zur Nutzung eines zugelassenen, hautverträglichen Antiseptikums vor dem Tätowieren – nicht nur als Best Practice, sondern als dokumentierter Schritt.
Die RKI-Empfehlungen sind rechtlich keine bindenden Gesetze – aber sie sind der Maßstab für Behördenkontrollen. Wer vom Standard abweicht, muss das begründen können. Im Zweifelsfall gilt: Wer die RKI-Empfehlungen einhält, ist auf der sicheren Seite.
Was sich für dein Studio konkret ändert
Nicht jedes Studio muss alles neu aufsetzen. Aber diese Punkte solltest du konkret überprüfen:
- Sterilisationsprotokoll vorhanden und datiert? (Wann wurde der Autoklav zuletzt gewartet/zertifiziert?)
- Dokumentation aller verwendeten Einmalmaterialien pro Sitzung (Chargen-Nr., Hersteller)?
- Flächendesinfektionsmittel VAH-gelistet mit Wirkbereich A+B (bakterizid + viruzid)?
- Hautdesinfektionsmittel mit PZN oder VAH-Listung im Einsatz?
- Kundendaten (Einwilligungserklärung) datenschutzkonform gespeichert – und wie lange?
- Persönliche Schutzausrüstung (Handschuhe, Mundschutz bei Bedarf) dokumentiert?
- Abfallentsorgung geregelt? (Scharfe/spitze Gegenstände in UN-geprüften Kanülenabwurfboxen)
- Betriebshygienepläne aktuell und sichtbar ausgehängt?
Hygiene in verschiedenen Bundesländern – warum die Regeln variieren
Gesundheitspolitik ist in Deutschland Ländersache. Das führt dazu, dass die konkrete Umsetzung der RKI-Empfehlungen von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich streng kontrolliert wird. Drei Beispiele:
Strenge Kontrollen durch die Gewerbeaufsicht, die mit dem Gesundheitsamt zusammenarbeitet. Nachweisdokumentation wird bei Erstanmeldung und bei Kontrollen aktiv geprüft. Autoklav-Zertifizierung Pflicht.
Höhere Kontrolldichte in der Innenstadt aufgrund der Studiodichte. Das Gesundheitsamt Mitte hat 2024 mehrere Studios wegen fehlender Dokumentation abgemahnt. Starke Sensibilisierung für Kundendatenschutz.
Kontrollen sind dezentral – jeder Landkreis/jede Stadt entscheidet über Frequenz und Schwerpunkte. Im Ruhrgebiet stärker auf Infektionsschutz fokussiert; weniger auf Kosmetik-Richtlinien.
Was du daraus mitnehmen solltest: Informiere dich direkt bei deinem zuständigen Gesundheitsamt über die lokalen Erwartungen. Ein kurzes Gespräch vorab schützt vor bösen Überraschungen.
Was passiert bei Kontrollen
Behördenkontrollen in Tattoo-Studios können unangemeldet erfolgen. Was Gewerbeaufsicht und Gesundheitsamt in der Regel prüfen:
- Betriebsstättenprüfung: Grundausstattung des Studios (Waschbecken mit Kalt- und Warmwasser direkt am Arbeitsplatz, Trennbereiche, Beleuchtung)
- Sterilisationsnachweise: Wartungsprotokoll des Autoklaven, letzte Charge-Prüfung (Bioindikatoren)
- Materialnachweise: Vorlage von Lieferscheinen / Rechnungen für Einwegmaterial – damit wird überprüft, ob genug Material eingekauft wird für die Auslastung des Studios
- Hygieneplan: Schriftlicher, datierter Plan für Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen, der im Studio ausgehängt ist
- Kundendokumentation: Einwilligungserklärungen müssen vorliegen
Mögliche Konsequenzen bei Mängeln: schriftliche Abmahnung mit Frist zur Beseitigung, Bußgelder (in Bayern bis zu 25.000€ bei schwerwiegenden Verstößen), temporäre Betriebsuntersagung bei unmittelbarer Gesundheitsgefahr.
Täglich führen: Desinfektionsprotokoll (Flächen, Zeit, Mittel), Sitzungsprotokoll mit verwendetem Material
Pro Sitzung dokumentieren: Kunden-Einwilligungserklärung, verwendete Patronen (Charge/Verfallsdatum), Hautdesinfektionsschritt
Monatlich prüfen: Ablaufdaten aller Desinfektions- und Einwegmaterialien, Füllstand der Kanülenabwurfboxen
Jährlich aktualisieren: Hygieneplan, Autoklav-Wartungsnachweis, Betriebshygieneschulung (eigene und Mitarbeiter)