Dieser Artikel ist eine allgemeine Einordnung, keine Rechtsberatung. Für eine rechtssichere Einwilligungserklärung für dein Studio empfiehlt sich anwaltliche Beratung.

Warum ein Tattoo-Foto überhaupt DSGVO-relevant ist

Ein Foto, auf dem eine Person erkennbar ist – sei es durch Gesicht, markante Tätowierungen oder andere individualisierende Merkmale – gilt als personenbezogenes Datum im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung. Das gilt unabhängig davon, ob nur ein Körperteil zu sehen ist: Auch ein Unterarm mit einzigartigem Motiv kann im Kontext identifizierbar sein.

Was du deshalb brauchst

Für die Veröffentlichung solcher Fotos – ob auf Instagram, der Studio-Website oder in Print-Werbung – benötigst du eine wirksame, dokumentierte Einwilligung des Kunden. Eine mündliche Zusage „ist doch klar, dass du das postest" reicht rechtlich nicht aus, auch wenn sie in der Praxis oft so gehandhabt wird.

Der Unterschied zwischen Werbe- und Portfolio-Nutzung

Manche Studios unterscheiden in ihrer Einwilligung zwischen reiner Portfolio-Darstellung (z. B. auf der eigenen Website) und aktiver Bewerbung (z. B. bezahlte Social-Media-Kampagnen). Diese Unterscheidung kann sinnvoll sein, weil manche Kunden mit ersterem einverstanden sind, mit zweiterem aber nicht.

Tipp von Tom

„Bei mir unterschreibt jeder Kunde die Einwilligung direkt am Ende der Session, wenn das Ergebnis frisch und die Begeisterung am größten ist. Das ist nicht nur rechtlich sauberer, sondern auch der beste Moment, um überhaupt zu fragen."

Was bei Verstößen passieren kann

Fehlende oder unzureichende Einwilligungen können zu Unterlassungsansprüchen, Bußgeldern oder zumindest zu unangenehmen Auseinandersetzungen mit ehemaligen Kunden führen – ein vermeidbares Risiko, das sich mit ein wenig Vorbereitung im Buchungsprozess eliminieren lässt.

Rechtlich sauber von Anfang an

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