Alles was du über die rechtliche und steuerliche Seite wissen musst, bevor du dein erstes Tattoo-Business offiziell startest – klar, verständlich und ohne Juristendeutsch.
Die rechtliche Grundlage ist in Deutschland, Österreich und der Schweiz unterschiedlich geregelt. Hier ein Überblick:
Tätowieren gilt in Deutschland als Gewerbe. Du meldest es beim zuständigen Gewerbeamt deiner Stadt an. Das kostet je nach Stadt ca. €20–50 einmalig und dauert in der Regel weniger als eine Stunde.
Kleinunternehmerregelung: Als Einsteiger empfiehlt sich oft die Kleinunternehmerregelung (§19 UStG). Kein Vorsteuerabzug, aber auch keine Umsatzsteuerpflicht. Ab ca. €22.000 Jahresumsatz wechselst du automatisch in die Regelbesteuerung.
In Österreich benötigst du für das gewerbliche Tätowieren einen Gewerbeschein, ausgestellt von der Wirtschaftskammer (WKO). Tätowieren fällt unter das freie Gewerbe – kein Befähigungsnachweis (Meisterbrief) erforderlich.
Die Schweiz hat keine spezifische Gewerbepflicht für Tätowierer. Wer selbstständig tätig ist, führt ein Einzelunternehmen. Ins Handelsregister muss man sich erst ab CHF 100.000 Jahresumsatz eintragen.
Steuern überraschen viele Selbstständige – vor allem im ersten Jahr. Diese Grundregeln helfen:
Als Selbstständiger zahlst du am Ende des Jahres Steuern auf deinen Gewinn (Einnahmen minus Ausgaben). Je nach Einkommen liegt der Steuersatz in Deutschland zwischen 14–45%, in Österreich zwischen 0–55%, in der Schweiz variiert er je nach Kanton zwischen ca. 15–35%.
Lege von jeder Einnahme sofort 25–30% beiseite für Steuern. Viele Einsteiger geben das Geld aus und stehen am Jahresende vor einer unerwarteten Steuernachzahlung.
Diese Ausgaben kannst du als Betriebsausgaben absetzen:
Empfehlung: Arbeite von Anfang an mit einem Steuerberater zusammen, der Selbstständige kennt. Die Kosten (ca. €500–1.500/Jahr) zahlen sich durch korrekte Abschreibungen und Steueroptimierung schnell aus.
Tätowieren ist ein invasiver Eingriff in die Haut – entsprechend streng sind die Hygienevorschriften.
Grundlage ist §36 IfSG (Infektionsschutzgesetz). Tätowierstudios müssen beim zuständigen Gesundheitsamt angezeigt werden. Wichtigste Pflichten:
Die österreichische Tätoviererverordnung regelt Hygiene und Qualifikationsanforderungen. Die zuständige Behörde ist das Bezirksverwaltungsamt bzw. der Magistrat. Pflicht: Hygienepass und Hygieneschulung vor Betriebseröffnung.
Regelung erfolgt kantonal. Die meisten Kantone verlangen eine Betriebsbewilligung beim kantonsärztlichen Amt. Grundsätzlich gelten dieselben Hygienestandards wie in Deutschland und Österreich.
Als selbstständiger Tätowierer bist du ohne die richtigen Versicherungen existenziell gefährdet. Diese Policen sind unverzichtbar:
Hinweis: Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick. Für verbindliche steuerliche und rechtliche Fragen konsultiere immer einen Steuerberater oder Rechtsanwalt in deinem Land.
In Deutschland ja – beim Gewerbeamt (€20–50). In Österreich brauchst du einen Gewerbeschein von der WKO. In der Schweiz reicht ein Einzelunternehmen, Handelsregistereintrag erst ab CHF 100.000 Jahresumsatz.
Grundlage ist §36 IfSG. Studio-Anzeige beim Gesundheitsamt, Einwegnadelpflicht, zugelassene Desinfektionsmittel, Dokumentationspflicht. Details variieren je Bundesland.
Unverzichtbar: Betriebshaftpflicht (greift bei Schäden durch deine Arbeit). Pflicht in DE: Krankenversicherung. Empfohlen: Berufsunfähigkeitsversicherung und Inhaltsversicherung.
Ja. Weiterbildungskosten sind Betriebsausgaben und mindern deinen steuerpflichtigen Gewinn. Das gilt für Kurse, Seminare, Fachbücher und auch Convention-Tickets, sofern sie beruflich veranlasst sind.
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