Deutschland: Ländersache mit Bundesrahmen
In Deutschland gibt es kein einzelnes „Tattoo-Hygienegesetz". Stattdessen greifen mehrere Regelwerke ineinander: die Biostoffverordnung, die Gefahrstoffverordnung, das Infektionsschutzgesetz sowie ergänzende Hygieneverordnungen der einzelnen Bundesländer. Kontrolliert wird das Ganze von den örtlichen Gesundheitsämtern und Ordnungsbehörden – mit teils unterschiedlicher Prüfpraxis je nach Bundesland. Gesetzlich vorgeschrieben und bundesweit einheitlich ist dagegen die Pflicht zu Einwegmaterial: Nadeln, Farbkappen und Handschuhe dürfen nur einmal verwendet werden.
Österreich: Kosmetik-Gewerbeordnung als rechtlicher Rahmen
In Österreich fällt Tätowieren rechtlich unter das Kosmetik- bzw. Schönheitspflege-Gewerbe. Eine eigene Verordnung des Wirtschaftsministeriums (Stammfassung BGBl. II Nr. 141/2003, novelliert durch BGBl. II Nr. 261/2008) regelt konkrete Ausübungsregeln für das Piercen und Tätowieren durch Gewerbetreibende – inklusive Hygiene- und Arbeitnehmerschutzvorgaben, die über die Wirtschaftskammer einsehbar sind.
Schweiz: Kantonal statt national
Die Schweiz kennt kein Bundesgesetz, das Tattoo-Hygiene einheitlich regelt. Zuständig sind die Kantone – konkret meist die Kantonsärzt:innen und die jeweiligen Bewilligungsbehörden für Betriebe. Das bedeutet in der Praxis: Ein Studio in Zürich kann formal andere Auflagen erfüllen müssen als eines in Genf oder im Tessin. Wer expandiert oder einen zweiten Standort in einem anderen Kanton plant, sollte sich vorab explizit bei der zuständigen kantonalen Stelle informieren, statt Vorschriften vom Erststandort einfach zu übernehmen.
Was das für dich bedeutet, wenn du grenzüberschreitend arbeitest
Gerade wer als Gast-Artist in einem anderen Land arbeitet oder auf Conventions in mehreren Ländern sticht, unterschätzt oft, dass die Anforderungen nicht automatisch identisch sind. Was in deinem Heimatstudio Standard ist, kann in einem anderen Land als unzureichend gelten – oder umgekehrt.
- Vor einem Gastspot im Ausland: aktiv bei der lokalen Behörde oder dem gastgebenden Studio nachfragen
- Eigene Dokumentation (Zertifikate, Nachweise) immer mitführen – sie wird nicht überall automatisch akzeptiert
- Bei Unsicherheit lieber einmal zu oft nachfragen als eine Kontrolle zu riskieren
„Ich behandle Hygienevorschriften nicht als Bürokratie, die man gerade noch so erfüllt, sondern als Mindeststandard, den ich für mich selbst übertreffen will. Das erspart mir bei jeder Kontrolle Stress – in jedem Land."
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