Deutschland: keine gesetzliche Altersgrenze, aber ein klares Risiko

Überraschend für viele: In Deutschland gibt es keine explizite gesetzliche Altersgrenze fürs Tätowieren, und auch das Jugendschutzgesetz trifft dazu keine Aussage. Rechtlich betrachtet erfüllt eine Tätowierung aber den Tatbestand der Körperverletzung nach § 223 StGB – sie ist nur durch die wirksame Einwilligung des Kunden gerechtfertigt. Bei Minderjährigen ist diese Einwilligungsfähigkeit rechtlich unsicher, was ein reales Haftungsrisiko für Studios schafft.

Der Verein Deutsche Organisierte Tätowierer (DOT) lehnt Tätowierungen bei unter 18-Jährigen ausdrücklich ab, und die überwiegende Mehrheit seriöser Studios in Deutschland folgt dieser internen Grenze freiwillig – unabhängig davon, dass sie gesetzlich nicht zwingend vorgeschrieben ist.

Österreich: 16 Jahre mit schriftlicher Zustimmung

Österreich regelt das Thema über das Jugendschutzgesetz klarer: Das Mindestalter liegt bei 16 Jahren. Zwischen 16 und 18 Jahren ist zusätzlich eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern oder Erziehungsberechtigten erforderlich, bevor tätowiert werden darf.

Schweiz: grundsätzlich 18, mit engen Ausnahmen

In der Schweiz liegt das Mindestalter in der Regel bei 18 Jahren. Ausnahmen für Minderjährige sind möglich, aber nur mit schriftlicher Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten – die Praxis dazu ist von Studio zu Studio unterschiedlich streng.

Was das für dich als Studio bedeutet

Unabhängig vom jeweiligen Landesrecht gilt: Dokumentation schützt dich. Eine mündliche Zusage der Eltern reicht rechtlich nicht – du brauchst eine schriftliche, idealerweise mit Kopie eines Ausweisdokuments. Wer hier schlampt, riskiert im Streitfall erhebliche rechtliche und finanzielle Konsequenzen, ganz unabhängig vom fachlichen Ergebnis der Arbeit.

Tipp von Tom

„Meine persönliche Regel ist einfach: unter 18 kein Tattoo, Punkt – unabhängig davon, was rechtlich in der jeweiligen Grauzone möglich wäre. Das schützt mich, mein Studio und den jungen Menschen vor einer Entscheidung, die er später vielleicht anders treffen würde."

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