Warum Betäubungscreme rechtlich kein normales Kosmetikprodukt ist
Produkte wie EMLA-Creme (Lidocain und Prilocain) oder Präparate mit Benzocain und Lidocain-Kombinationen fallen in Deutschland unter das Arzneimittelgesetz. Das bedeutet: Sie sind keine frei verkäufliche Kosmetik, sondern ein Medikament mit entsprechenden rechtlichen Auflagen – unabhängig davon, wie einfach sie online zu bestellen sind.
Was das konkret für dich als Artist bedeutet
Der entscheidende Punkt: Weil es sich um ein Arzneimittel handelt, darfst du als Tätowierer die Creme nicht selbst bei deinem Kunden auftragen. Nur der Kunde selbst darf sie anwenden – im Idealfall nach Rücksprache mit Arzt oder Apotheke. In der Apotheke ist EMLA in haushaltsüblichen Mengen ab 25 Gramm rezeptfrei erhältlich, größere Mengen und stärkere Rezepturen bleiben verschreibungspflichtig.
Das Problem mit Importware aus dem Ausland
Produkte wie TKTX oder ähnliche Cremes aus den USA oder Asien werden in ihren Herkunftsländern teils freier verkauft und sind über internationale Shops leicht zu bestellen. Rechtlich bleibt das in Deutschland aber problematisch: Die Einfuhr verschreibungspflichtiger oder arzneimittelrechtlich regulierter Substanzen ohne entsprechende Papiere kann beim Zoll zu Beschlagnahmung führen – und im Studio zur Anwendung durch dich selbst darf es ohnehin nicht kommen.
- Kunden über die Rechtslage informieren, statt selbst Cremes anzubieten oder aufzutragen
- Bei Nachfrage auf die Apotheke verweisen, nicht selbst als Verkäufer auftreten
- Keine Cremes aus zweifelhaften Online-Quellen im Studio lagern oder anbieten
„Ich kläre Kunden, die nach Betäubungscreme fragen, offen über die Rechtslage auf – das schafft Vertrauen. Lieber ein ehrliches Gespräch über Schmerzmanagement als ein rechtliches Risiko für mein Studio."
Rechtssicher im Studio-Alltag
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